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Informationen
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AllgemeinesIn meiner Logopädie-Praxis behandle ich Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- oder Schluckstörungen. Diese können in jedem Alter auftreten. Ich biete: Beratung für PatientInnen und Angehörige, Vorbeugung (Prävention) zur Vermeidung von Problemen, Diagnostik, um die Ursachen der Störungen zu erkennen, Therapie, die auf den individuellen Bedürfnissen basiert. Meine Arbeit richtet sich nach aktuellen wissenschaftlichen Standards und berücksichtigt die persönliche Situation jedes Einzelnen. Mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen begleite ich Kinder und Erwachsene auf ihrem Weg zu einer besseren Kommunikation und Lebensqualität. Angehörige sind wichtige Partner in der Therapie: Sie können an Sitzungen teilnehmen oder werden regelmäßig über Fortschritte und Ziele informiert.
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Wichtiges zur VerordnungEine Heilmittelverordnung kann ausgestellt werden von: HausärztInnen KinderärztInnen Hals-Nasen-Ohren- ÄrztInnen FachärztInnen für Phoniatrie und Pädaudiologie ZahnärztInnen KieferorthopädInnen NeurologInnen PsychiaterInnen Beginn der Behandlung: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Verordnung beginnen. In dringenden Fällen kann der Arzt einen Behandlungsstart innerhalb von 14 Tage verordnen. Länge der Therapieeinheit: In der Regel wird ein Rezept mit Therapieeinheiten von 45 Minuten Dauer verordnet. Anzahl der Therapieeinheiten In der Regel werden 10 Therapieeinheiten pro Heilmittelverordnung verordnet; wie viele Verordnungen in der Folge ausgestellt werden, hängt vom Störungsbild bzw. von der Schwere der Störung ab.
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Anmeldung und TermineNehmen Sie mit mir telefonisch Kontakt auf und hinterlassen Sie mir ggf. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich melde mich dann bei Ihnen zurück.
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Absagen oder Verlegen von TerminenIch bitte Sie die vereinbarten Termine zuverlässig wahrzunehmen. Denn nur so kann die Therapie erfolgreich sein. Die Termine sind ausschließlich für Sie reserviert. Wenn Sie absagen müssen, informieren Sie mich bitte spätestens 24 Stunden vorher. Sonst kann ich den Termin nicht neu vergeben. Wenn Sie nicht rechtzeitig absagen, muss ich Ihnen die übliche Gebühr privat berechnen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
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Kosten für die logopädische BehandlungDie Kosten der logopädischen Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen getragen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt in der Regel eine Zuzahlungspflicht (10% der Kosten plus 10€ je Verordnung). Diese entfällt bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr und zuzahlungsbefreiten PatientInnen.
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